Taxi - Nachrichten
Egal ob im Internet oder bei Briefen – auf das Kleingedruckte kommt es an
Adressbuchschwindel hat Hochkonjunktur
Der Taxiunternehmer hatte von der "Gewerbeauskunft-Zentrale" einen Brief bekommen, in dem er aufgefordert wurde, die angegebenen Daten seiner Firma zu ergänzen. In der Annahme, es handle sich um eine Aufforderung des Gewerbeamts, füllte er das Schreiben aus und schickte es zurück. Daraufhin erhielt der Betroffene eine Rechnung in Höhe von 526 Euro für ein Jahr bei einer Vetragslaufzeit von 24 Monaten.
Was der Taxiunternehmer übersah: Hinter der "Gewerbeauskunft-Zentrale" steckt die GWE GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen betreibt ein Online-Portal zur Erfassung gewerblicher Betriebe. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Taxiunternehmer nicht gelesen hatte, waren die anfallenden Kosten aufgeführt.
"Uns ist das Unternehmen bekannt", erklärt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW). Aufgrund der mangelnden Transparenz bezüglich der Kosten bereite man gegen die Firma ein gerichtliches Klageverfahren vor. Solf rät den Betroffenen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und nicht zu zahlen. Wichtig sei dabei die Begründung, warum man sich getäuscht fühle. Spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung solle man sich einen Anwalt nehmen.
Beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin werden Fälle wie der genannte gesammelt. Wie der DIHK auf Anfrage mitteilt, habe der Adressbuchschwindel gerade wieder Hochkonjunktur. Die Schreiben sähen häufig so aus als kämen sie von einer Behörde. Auch die DIHK rät, den Vertrag anzufechten. Käme es zur gerichtlichen Verhandlung, bliebe immer ein Restrisiko – wenn auch ein geringes.
Der Taxiunternehmer aus Fulda zahlte nicht und hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das blieb nicht ohne Wirkung. Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" bot an, den Vertrag auf ein Jahr zu verkürzen und die Kosten um 40 Prozent zu kürzen. Der Unternehmer will auf das Angebot nicht eingehen. Wie der DSW und die DIHK erklären, habe die "Gewerbeauskunft-Zentrale" bisher ihre Ansprüche nicht eingeklagt.
Informationen zum Adressbuchschwindel gibt es im Internet unter www.dsw-schutzverband.de. (ah, 13.08.10)
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