05.01.2012

Taxi - Recht

Beim hektischen Be- und Entladen kann es schnell zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommen

Be- und Entladen: Wegfahrt nach Beschädigung zählt als Unfallflucht

Das Be- und Entladen bei haltenden oder parkenden Fahrzeugen stellt sich als verkehrsbezogener Teil des ruhenden Verkehrs dar, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Fahrzeug als Verkehrs- und Transportmittel besteht. Wird nun bei dem Be- oder Entladevorgang ein anderes Fahrzeug beschädigt, so kann sich dieser Fahrzeugführer einer Unfallflucht schuldig machen, wenn nicht nur ein völlig belangloser Schaden eingetreten ist und wenn er in Kenntnis dieses Ereignisses den Unfallort verlässt, ohne seine Beteiligung zu offenbaren.
(jlp)

Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen III-1 RVs 138/11

Anzeige

Weitere Informationen



Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht!

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Taxi mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Taxi-Praxis zur Verfügung mehr

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr

Taxi Shop

Lust auf stöbern?

Finden Sie nützliche Produkte für den Taxi Alltag. mehr