13.12.2011

Taxi - Recht

Berufskraftfahrer: Keine fristlose Kündigung bei Fahrverbot

Wenn ein Berufskraftfahrer während einer Privatfahrt ohne Beziehung zur Arbeit einen Verkehrsverstoß begeht und daraufhin gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird, kann ihm der Arbeitgeber nicht fristlos, sondern höchstens personenbedingt ordentlich kündigen. Hinfällig ist eine solche Kündigung, wenn das Fahrverbot nur einen Monat dauert und der Arbeitnehmer dafür seinen Urlaubsanspruch nutzen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Verfahren, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

Der Berufskraftfahrer hatte seinen Arbeitgeber erst in letzter Minute über das Fahrverbot informiert. Das sah das Gericht zwar als pflichtwidriges Verhalten, aber der damit verbundene Vertrauensverlust sei für einen Kündigungsgrund nicht weitreichend genug.
(dif)

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen: 5 Sa 295/10

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