10.08.2010

Taxi - Recht

Defekte Standheizung rechtfertigt die Rückgabe des Pkw

Ist bei einem Neuwagenkauf die mitgelieferte Standheizung nebst Timer funktionsunfähig, so dass die Standheizung nur manuell, nicht aber über den Timer, betrieben werden kann, liegt ein erheblicher Mangel vor. Ein Rücktritt vom Pkw-Kauf ist berechtigt, wenn die Mangelbeseitigung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
(jlp, 10.8.10)

Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 7 U 256/08

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