18.12.2008

Taxi - Recht

Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch für ein Firmenfahrzeug müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen aber noch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.
(jlp, 18.12.08)

Bundesfinanzhof
Aktenzeichen VI R 38/06

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