20.01.2012

Taxi - Recht

Fahrverbot kann durch Urlaub kompensiert werden

Ein Berufskraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, so dass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf im Regelfall umgehend entlassen werden. Jedoch kommt keine fristlose, sondern allenfalls eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht, wenn der Verkehrsverstoß während einer Privatfahrt stattfand und in keinem Bezug zur Arbeit steht. Wurde das amtliche Fahrverbot sogar nur auf einen Monat beschränkt, den der Betroffene durch Inanspruchnahme seines Urlaubs "aussitzen" kann, ist damit auch jegliche Kündigung hinfällig. Das geht aus einem Urteil hervor, das die Deutsche Anwaltshotline veröffentlicht hat.
(bub)

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 5 Sa 295/10

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