Taxi - Recht

Auch nach einmaligem Drogenkonsum ist Autofahren tabu
Führerschein weg bei Cannabis am Steuer
Bereits gelegentlicher Konsum von Drogen, wie zum Beispiel Haschisch, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Im verhandelten Fall, den die Deutsche Anwaltsauskunft veröffentlicht hat, wurde ein Autofahrer, der unter Cannabis-Einfluss stand, bei einer Polizeikontrolle erwischt. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Fahrer den Führerschein.
Zu Recht, entschieden die Richter. Wer gelegentlich Cannabis konsumiere und nicht zwischen Konsum und Autofahren trennen könne, sei zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Das gelte bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss und auch dann, wenn keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer festzustellen seien.
(bub)
Verwaltungsgericht Aachen
Aktenzeichen L 457/11
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