05.01.2012

Taxi - Recht

Wer über eine Telefonrechnung streitet, muss während des Rechtsstreits noch telefonieren dürfen

Keine Sperre bei Streit über Telefonrechnung

Telefonanbieter dürfen Telefonanschlüsse ihrer Kunden nicht einfach sperren, wenn über die Richtigkeit der Telefonrechnung gestritten wird. Das Gericht hält den Kunden für schutzwürdig. Es könne nicht sein, dass der Kunde seine Rechnung nur deshalb bezahle, weil er sonst eine Telefonsperre befürchten müsse, so die Begründung.

Der Telefonkunde muss also nicht erst einen unter Umständen jahrelangen Rechtsstreit führen. Mit einer einstweiligen Verfügung erhält er vorläufigen Rechtsschutz, bis über die Angelegenheit abschließend entschieden ist.
(jlp)

Landgericht München
Aktenzeichen 37 O 21210/11

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