Taxi - Recht
Keine Vertragsstrafe fürs Parken ohne Parkschein
Der Halter eines ohne gültigen Parkschein auf einem Park-&-Ride-Parkplatz abgestellten Fahrzeugs haftet mangels vertraglicher Beziehungen nicht für eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzbetreibers vorgesehene Vertragsstrafe.
(jlp, 23.8.10)
Amtsgericht München
Aktenzeichen 432 C 25505/09
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