Taxi - Recht
Kind übergibt sich - Taxler bleibt auf den Kosten sitzen
Wenn sich ein Kind im Taxi übergibt, hat der Taxiunternehmer Pech gehabt - die Eltern müssen nichts zahlen. Im verhandelten Fall hatte sich das Kind plötzlich übergeben, ein Verschulden der Eltern lag nicht vor. Sie hätten lediglich dann haften müssen, wenn sie die Übelkeit ihres Kindes erkannt und nichts gegen die Verunreinigung unternommen hätten.
Der Taxiunternehmer hatte von den Eltern des Kindes 190 Euro Reinigungskosten und 800 Euro für die Anmietung eines Ersatztaxis einklagen wollen. Der Richter hatte sich um einen Vergleich bemüht. Eine Grundlage für die Haftung der Eltern sei nicht erkennbar, ein Ersatz wenigstens der Reinigungskosten wäre aber vernünftig und fair.
Da die Mutter sich weigerte, zu zahlen, blieb der Taxler auf seinem Schaden sitzen - eben weil es keine Rechtsgrundlage für die Haftung der Eltern gibt.
(bub, 16.7.10)
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