Taxi - Recht

Wenn sich ein Taxifahrer beim Ausladen eines schweren Koffers Gesundheitsschäden zuzieht, ist das kein Fall für die Unfallversicherung
Lade-Schaden: Unfallversicherung muss nicht zahlen
Wenn ein Taxifahrer einen etwa 20 Kilogramm schweren Koffer aus dem Fahrzeug nehmen möchte, dieser Koffer sich verkantet und wenn dann beim Herausziehen die Bizepssehne des rechten Arms reißt, so fällt dieses Geschehen nicht unter den erweiterten Unfallbegriff. Maßgeblich dafür ist unter anderem, dass für den Begriff der „erhöhten Kraftanstrengung“ auf die individuellen körperlichen Verhältnisse des Versicherten abzustellen ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verletzte als Taxifahrer tätig ist. Das Verladen und Herausnehmen von Koffern bis zu einem üblichen Gewicht - 20 Kilogramm Gepäck sind etwa für Fluggäste üblich - war damit für den Taxifahrer noch innerhalb des für ihn normalen Kraftaufwands. Bei einem solchen „Unfall“ muss daher die Privatunfallversicherung keine Schadenersatzleistungen erbringen.
(jlp)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen I-20 U 151/10
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