13.12.2011

Taxi - Recht

Tempomessung gleich hinter dem Ortsschild ist rechtens

Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sehen vor, dass man bei Erreichen eines Verkehrsschilds, das die Geschwindigkeit begrenzt, bereits diese Geschwindigkeit fährt. Insoweit sind auch Geschwindigkeitsmessungen in relativ kurzem Abstand hinter diesem Schild zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein so genannter Geschwindigkeitstrichter vorangegangen ist, so dass der Fahrer bereits schrittweise seine Geschwindigkeit zu reduzieren hatte.
(tra)

Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 2 SsBs 154/10

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