20.01.2012

Taxi - Recht

Totalschaden: Höhere Kostenerstattung nur bei fachgerechter Reparatur

Sind die kosten für die Reparatur eines Unfallautos höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, darf der Geschädigte maximal bis zu 30 Prozent über diesen Wert hinaus an Reparaturkosten zurückfordern. Die Rechtmäßigkeit der geforderten Mehrerstattung setzt außerdem eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung entsprechend den Vorgaben des Gutachters voraus. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
(bub)

Bundesgerichtshof
Aktenzeichen VI ZR 30/11

Anzeige

Weitere Informationen



Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht!

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Taxi mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Taxi-Praxis zur Verfügung mehr

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr

Taxi Shop

Lust auf stöbern?

Finden Sie nützliche Produkte für den Taxi Alltag. mehr