Taxi - Recht
Totalschaden: Höhere Kostenerstattung nur bei fachgerechter Reparatur
Sind die kosten für die Reparatur eines Unfallautos höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, darf der Geschädigte maximal bis zu 30 Prozent über diesen Wert hinaus an Reparaturkosten zurückfordern. Die Rechtmäßigkeit der geforderten Mehrerstattung setzt außerdem eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung entsprechend den Vorgaben des Gutachters voraus. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
(bub)
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen VI ZR 30/11
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