02.05.2012

Taxi - Heft

Schaden

Das auffahrende Fahrzeug muss grundsätzlich den Schaden zahlen

Ungeklärter Unfallhergang

 
Bei einem Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das auf den Vordermann auffahrende Fahrzeug Schuld am Unfall trägt.

Anders verhält es sich, wenn der Vorausfahrende erst kurz zuvor in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei einem Auffahrunfall war nicht klar, ob der Vorausfahrende kurz vor dem Hintermann plötzlich in die linke Spur wechselte oder ob er geblinkt hatte und bereits eine Weile in der linken Spur fuhr.

Als der Vordermann bremsen musste, konnte der Hintermann den Zusammenstoß nicht verhindern. Der genaue Unfallhergang konnte vom Gericht nicht geklärt werden. Auch wenn es einem Zeugen mehr Glauben schenken könne als dem anderen, seien beide Versionen möglich. Daher bliebe nichts anders übrig, als den Schaden hälftig zu teilen. Bei einem Auffahrunfall trifft immer den Hintermann die Beweispflicht, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

(vb) 

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen: 12 U 46/09

Anzeige

Weitere Informationen



0 Kommentare
 



Kommentare verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der Taxi veröffentlicht.
Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter den Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

* Pflichtfeld

Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht!

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Taxi mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Taxi-Praxis zur Verfügung mehr

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr

Taxi Shop

Lust auf stöbern?

Finden Sie nützliche Produkte für den Taxi Alltag. mehr