Taxi - Recht

Der falsche Sprit kann massive Schäden am Fahrzeug verursachen
Wer tankt, gebraucht sein Fahrzeug
Konsequenz hiervon ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des Falschbetankers für den Schaden nicht aufkommen muss. Der Sachverhalt ist alleine dem Gebrauchsrisiko eines Kraftfahrzeugs zuzuordnen.
(jlp)
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 6 U 13/11
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(Foto: Felix Kaestle_dapd)
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