Leistungen eines KFZ-Gutachters: Gutachten, KFZ-Bewertungen, Prüfungen

KFZ-Gutachter

Die wichtigsten Tätigkeiten des Gutachters

Ein Kfz-Gutachter wird meistens nach Unfällen benötigt. Daher besteht die wichtigste Leistung von ihm im Erstellen von Schadengutachten. In diesen wird die objektive Höhe des entstandenen Schadens, die dann von der Versicherung des Verursachers ersetzt werden muss. Auch im Falle eines Unfalls wird ein Unfallgutachten benötigt und zwar auch vom Gericht. In dem Falle spricht man von einem Beweissicherungsgutachten.

Weitere Tätigkeiten der Kfz-Gutachter

Bei einem Reparatur begleitende Gutachten wird auch ein KFZ-Gutachter benötigt, weil darin wiedergegeben wird, was gemacht wurde, was das Ganze kostete und welchen Wert das Auto jetzt wert ist. Dieses Gutachten können unterschiedliche Verwendung haben: In einem Streit vor Gericht kann es als Beweis genutzt werden. Beim Verkauf des Autos hilft es dem Verkäufer einen größt möglichen Preis zu erzielen. Auch beim Leihaus kann er dem Autobesitzer helfen, eine größere Summe zu bekommen.

Wer einen Oldtimer hat, ist daran interessiert, seinen Wert zu dokumentieren. Dies hilft dann, wenn der Oldtimer gerammt wird oder in einen anderen Unfall verwickelt wird. Denn in solchen Fällen wird sehr oft der Wert vergleichbarer Autos auf dem Markt genommen, um die Höhe des entstandenen Schadens zu bestimmen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Höhe des zu ersetzenden Schadens geringer ausfällt. Hat man dagegen einen Oldtimergutachten, so kann er als Ausgangspunkt für die Berechnung des Schadens genommen werden.

Neben solchen Wertgutachten erstellt der Kfz-Gutachter in München auch sonstige Kfz Gutachten wie z.B. Kurzgutachten und Kostenvoranschäge. Auch die Rekonstruktion von Unfällen gehört zu ihren Aufgaben im Alltag. Allerdings werden die Kosten nicht immer von Versicherungen übernommen. Und bis zum Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze von 750 Euro zahlt grundsätzlich derjenige, der die Dienstleistungen des Gutachters in Anspruch nimmt. Dabei bemisst sich die Höhe des Honorars des Gutachters an der ermittelten Summe des Schadens oder dem Wertes des Autos.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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