Welche Führerscheinklassen gibt es und welche brauche ich?

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Führerschein
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Überblick der Führerscheinklassen in Deutschland

Mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 und der Führerscheinreform 2013, traten seit dem 19.01.2013 folgende Führerscheinklassen in Kraft:

  • Führerscheinklassen für Krafträder: AM, A1, A2, A
  • Führerscheinklassen für PKW: B, B96, BE
  • Führerscheinklassen für LKW: C, Ce, C1, C1E
  • Führerscheinklassen für Busse: D, De, D1, D1E
  • Deutsche Sonderklassen: T, L

Welche Klassen werden benötigt?

Zu der Gruppe der Krafträder gehören sowohl Kleinkrafträder (Moped), als auch Krafträder (Motorrad). Das Mindestalter beträgt je nach Führerscheinklasse zwischen 16 und 24 Jahre.

Das Führen eines PKW ist in Deutschland, in Begleitung einer volljährigen, eingetragenen Person, ab dem 17. Lebensjahr möglich (BF17). Die Führerscheinklasse B gilt für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger bis maximal 750 kg zG.
Mit der Führerscheinklasse B96 können Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zG befördert werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg zG nicht übersteigt. Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

Die Führerscheinklassen bei den LKW werden nach Fahrzeugtyp und Transportlast unterschieden. Das Mindestalter beträgt zwischen 18 bis 21 Jahre. Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Begleitpersonen ist die Führerscheinklasse D1 erforderlich. Für eine Personenbeförderung von mehr als 16 Begleitpersonen (Schul- und Reisebusse) wird die Führerscheinklasse D benötigt. Das Mindestalter beträgt zwischen 21 bis 24 Jahre. Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

Zu den Sonderklassen zählen die Klassen T und L, die für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen notwendig sind. Dazu zählen alle Geräte, die auf einem Bauernhof oder in Waldgebieten eingesetzt werden: Traktoren, Mähdrescher und dergleichen inklusive ihrer Anhänger zum Umgraben, Düngen, Sägen und Mähen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH).

Gültigkeit des Führerscheins

Der alte DDR/BRD-Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 gültig. Der neue EU-Führerschein ist auf 15 Jahre begrenzt und muss nach Ablauf der Zeit neu ausgestellt werden. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.

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(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

 

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